Atex-Zulassung

Atmosphère explosible

Die Bezeichnung ATEX steht für die französische Abkürzung „Atmosphère explosible“. 

Der Begriff bezieht sich auf zwei Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft (EU), nämlich die ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG und die ATEX-Betriebsrichtlinie 1999/92/EG. Die Explosionsschutzverordnung (11. GPSGV) setzt in Deutschland die Europäische ATEX-Produktrichtlinie 94/9/EG in nationales Recht um.

Grundsätzlich gilt, dass Hydraulikzylinder ohne zusätzliche elektrische bzw. elektronische Anbauten nicht zulassungspflichtig sind, um in explosionsgeschützten Umgebungen betrieben zu werden. Allerdings empfiehlt es sich, die Zylinder vor Inbetriebnahme am Zylindergehäuse und an der Kolbenstange zu erden.

Außerdem ist zu gewährleisten, dass die Hydraulikzylinder bzw. die darin fließenden Medien keinesfalls so heiß werden, dass sie explosionsgefährliche Gemische entzünden können.